Urlaubsbedingt wird die Privatpraxis zu folgenden Zeiten geschlossen sein:
Die aktuellen COVID-Praxisregeln verfolgen das Ziel, Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Wesentliche Regeln sind:
Wenn Ihr COVID-Test positiv ist, besteht in psychotherapeutischen Praxen ein Betretungsverbot für 5 Tage nach dem Tag des positiven COVID-Tests gemäß der neuen hessischen COVID-Verordnung vom 23.11.2022.
Waren Sie an COVID erkrankt, so finden erneute persönliche Gespräche erst nach einem negativen COVID-(Selbst)Test statt.
Während Ihrer COVID-Infektion biete ich Ihnen gerne Videositzungen zur Fortführung der psychotherapeutischen Behandlung an. Um eine Videositzung durchführen zu können, benötige ich vorher Ihre schriftliche Einwilligung.
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.