Psychotherapie mit Kostenerstattung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV

Sie erlebten einen Arbeitsunfall und/oder leiden an einer Berufserkrankung, deren Behandlung durch Ihre gesetzliche Unfallversicherung (gesetzliche Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallkasse) versichert ist bzw. die Abdeckung durch Ihre gesetzliche Unfallversicherung noch geprüft wird. 

Ihre gesetzliche Unfallversicherung führt und steuert das entsprechende Heilverfahren. Ein Aspekt des Heilverfahrens kann die psychotherapeutische Behandlung einer psychischen ("seelischen") Erkrankung durch körperliche Unfallfolgen sowie psychische Traumata bzw. Schockzustände nach Arbeitsunfällen sein. Auch psychische Erkrankungen als Folgeerkrankung einer Berufskrankheit können psychotherapeutisch behandelt werden.

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin arbeite ich mit volljährigen Personen.


Der verlinkte Flyer über die Privatpraxis gibt Ihnen einen zusammenfassenden Überblick über die Praxisangebote.

Meine Arbeitsweise als Psychotherapeutin

Mir ist eine transparente, offene und respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe wichtig.

In der Therapie lege ich Wert auf einen wertschätzenden Rahmen, in dem Sie einen für sich passenden Weg entwickeln können. Es ist Ihr Leben, Sie entscheiden über die Gestaltung Ihres Lebens. Gleichzeitig erarbeiten wir im therapeutischen Rahmen gemeinsame Therapieziele mit dem Augenmerk auf der Bewältigung der aktuell schwierigen Lebenssituation. Auf Ihrem Weg, die vereinbarten Therapieziele zu verfolgen, begleite ich Sie engagiert.

Ich interessiere mich für mein Gegenüber. Ich höre Ihnen zu und arbeite mit Ihnen an einem besseren Verständnis Ihrer aktuellen Schwierigkeiten und der Einbettung in Ihre Lebensgeschichte. Dabei hake ich auch nach und spreche Themen an, die ich als bedeutsam wahrnehme. Dies kann im ersten Moment unangenehm sein; gleichzeitig ermöglicht es Ihnen auch, sich ein tiefergehendes Verständnis und passgenauere Vorgehensweisen zu erarbeiten.

Es gibt immer gute Gründe, die scheinbar sichere, aber nicht zufriedenstellende Gegenwart einer unsicheren Zukunft vorzuziehen. Neben einem Verständnis für die Bedeutung einer Problematik lege ich daher Wert auf eine Umsetzung in Richtung der angestrebten Entwicklungsrichtung. Dabei berücksichtige ich eine Balance zwischen Akzeptanz von aktuellen Schwierigkeiten und praktischer Umsetzung von Neuem.

Bei allen Problemen und Schwierigkeiten, die für Sie der Anlass für eine Psychotherapie gewesen sind, lachen wir sicherlich auch miteinander. Und last but not least - ich freue mich mit Ihnen über positive Entwicklungsschritte :) .

Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten mit Kostenerstattung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV

Zu Beginn besprechen wir ausführlich die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit. Zur ersten Orientierung finden Sie nachfolgend erste Informationen:

  • Anwendung der tiefenpsychologisch fundier­ten Psychotherapie, die als psychotherapeutisches Behandlungsverfahren von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV  anerkannt wird. 
  • Beauftragung einer Psychotherapie durch einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) oder Ihre Unfallversicherung
  • Ich stelle die Psychotherapiekosten dem jeweiligen Unfallversicherungsträger gemäß des versicherungsseitigen Gebürenverzeichnisses in Rechnung. 
  • Ein psychotherapeutisches Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten und findet 1-mal pro Woche im Behand­lungsraum der Privatpraxis statt; dabei sehen wir uns persönlich oder in Aus­nahmefällen per Vide­ositzung. 
  • Zu Beginn finden 5 sogenannte probatorische Sitzungen statt. Wenn ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt - die psychische(n) Erkrankung(en) also durch eine versicherte Arbeitstätigkeit verursacht worden sind - und eine psychotherapeutische Weiterbehandlung notwendig ist, beantrage ich für Sie die Kostenübernahme dafür bei Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Eine psychische Erkrankung kann auch körperliche Ursachen haben. Daher ist im Rahmen der Probatorik eine ärztliche Abklärung notwendig, ob körperli­che Ursachen für die psy­chische Er­krankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können (ärztlicher Konsiliarbericht). Die ärztliche Untersuchung erfolgt in Abstimmung mit Ihrer Unfallversicherung.
  • Eine medikamentöse Behandlung kann hilfreich, notwendig oder eine Alternative sein; dazu be­rät Sie eine/e Ärzt*in wie bspw. ein/e Facharzt*in für Psychiatrie. Psychotherapeut*innen dürfen keine Medikamente verschreiben.
  • Der Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung ist wissenschaftlich sehr gut belegt. Gleichzeitig existieren auch Risiken und Nebenwirkungen. Unter anderem kann die Diagnose einer psychischen Erkrankung bzw. die Inanspruchnahme einer Psychotherapie dazu führen, dass Sie bspw. eine Versicherung (wie private Krankenversicherung, Berufs­unfähigkeits- oder Lebensversicherung) nicht oder nur eingeschränkt abschließen können oder bei be­ruflichen Perspektiven die Psychothe­rapie (vor allem im Rahmen einer Verbeamtung) ange­ben müssen und dabei Nachteile erfahren können. 

 

Informationen auf externen Websites:

  • Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bspw. über die Unfallversicherung sowie über die versicherungsseitigen Leistungen finden Sie auf der Website der DGUV: ⌂↑ https://www.dguv.de
  • Auch über Ihren jeweiligen Unfallversicherungsträger erhalten Sie Informationen auf dessen Website. Eine Auflistung der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger inklusive Verlinkung zum jeweiligen Unternehmen finden Sie auf der folgenden Internetseite der ⌂↑ DGUV.
  • Weitere Informationen über Psychotherapie und die verschiedenen Psychotherapieverfahren finden Sie bspw. auf der Website der Psychotherapeutenkammer Hessen: ⌂↑ https://ptk-hessen.de

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